Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung
gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen
unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit
ausdrücklich widersprochen.
1.2 Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen
vor.
2. Angebot
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.2 Technische und gestalterische Abweichungen von
Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftliche
Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts
bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns
hergeleitet werden können.
3. Preise
3.1 Alle Preise verstehen sich ab Sitz Frankfurt.
Entgegenstehende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt
werden.
3.2 Preisangaben, die sich erkennbar ausschließlich
an gewerbliche Kunden richten, verstehen sich im Zweifel zzgl.
der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind
unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich
etwas anderes vereinbart wurde.
4.2 Alle Lieferzusagen und -termine stehen unter dem Vorbehalt
richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen
sind zulässig.
4.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer
Gewalt und /oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. Betriebsstörungen,
Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche
Anordnungen etc. berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer
der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten
Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns
der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens 1 Monat
gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch
auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für
jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch bis zu
5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen
und Leistungen. Darüber hinaus sind Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche jedweder Art, ausgeschlossen.
5. Gewährleistung und Haftung
5.1 Die Gewährleistung beträgt 12 Monate
ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
5.2 Werden Betriebsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen
an den Produkten vorgenommen, entfällt jede Gewährleistung.
5.3 Der Kunde hat uns Mängel unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb einer Woche nach Übergabe schriftlich
mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung
innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können,
sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
5.4 Der Kunde kann grundsätzlich zunächst nur Nachbesserungen
verlangen. Erst wenn 2 Nachbesserungen fehlgeschlagen sind,
können weitergehende Gewährleistungsrechte geltend
gemacht werden.
5.5 Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art,
gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Schäden
in Folge der Verwendung von Software an Daten, Software oder
Hardware des Benutzers sind ausgeschlossen, es sei denn der
Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Dies gilt nicht, falls der Schaden aufgrund der Verletzung
einer Kardinalpflicht durch die Alphaweb Media Consulting GmbH
entstanden ist.
5.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann
verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine Vertragsverpflichtungen
vollständig erfüllt hat.
5.7 Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten,
sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können
ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten
Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden
und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde,
vor.
6.2 Verarbeitung oder Umbildungen erfolgen stets für
uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser
(Mit-)Eigentumsrecht durch Verbindung, so wird bereits jetzt
vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen
Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns
übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich.
Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, ist im folgenden
als Vorbehaltsware bezeichnet.
6.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern,
solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen
sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem
sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber
in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden
in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen
für seine Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf
unsere Aufforderung hin hat der Kunde die Abtretung offenzulegen
und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen
und vorzulegen.
6.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere
bei Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen
und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten
trägt der Kunde.
6.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere
bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware
auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls
Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte
zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der
Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom
Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
7. Zahlung
7.1 Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere
Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
7.2 Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen
des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere
Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden,
so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen
und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen.
7.3 Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt,
von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher
Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über
dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen.
7.4 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß
nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere
Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden
in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld
fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen
zu verlangen.
7.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder
Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche
geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich
zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt sind.
8. Schutz- und Urheberrechte
8.1 Das Eigentum und das Urheberrecht an der von uns
gelieferten Software und Programmierungen, dem gedruckten Begleitmaterial und sämtlichen
Kopien der Software liegt beim Software-Hersteller. Die Software
wird durch das Urheberrecht und Bestimmungen internationaler
Verträge geschützt. Der Kunde hat die Software daher
wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material
zu behandeln mit der Ausnahme, dass er entweder (a) eine einzige
Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungs- oder
Archivierungszwecken macht oder (b) die Software auf einem
einzigen Computer installieren darf, sofern das Original ausschließlich
zu Sicherungs- und Archivierungszwecken aufbewahrt wird. Er
ist nur aufgrund einer schriftlichen Genehmigung des Softwareherstellers
berechtigt, die evtl. der Software beiliegenden gedruckten
Materialien zu kopieren.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich und
schriftlich zu unterrichten, falls er auf die Verletzung von
gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von uns
geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt
und verpflichtet, den Kunden gegen Ansprüche des Inhabers
derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche
auf eigene Kosten zu regeln, soweit diese auf die unmittelbare
Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt zurückzuführen
ist. Wir sind grundsätzlich bemüht, dem Kunden das
Recht zur Benutzung des Produktes zu verschaffen. Falls dies
zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich
ist, werden wir nach eigener Wahl das Produkt so abändern,
dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt
zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung
für die gezogenen Nutzungen erstatten.
8.3 Hat der Kunde das gelieferte Produkt verändert oder
in ein System integriert, oder haben wir aufgrund von Anweisungen
des Kunden das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen
von Schutzrechten resultieren, ist der Kunde verpflichtet,
uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten
Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.
8.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Software zurückzuentwickeln
(Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren.
8.5 Er ist weiter nicht berechtigt, die Software zu vermieten
oder zu verleasen.
8.6 Der Kunde ist berechtigt, alle Rechte aus diesem Lizenzvertrag
dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, er behält
keine Kopien zurück und überträgt die vollständige
Software (einschließlich aller Komponenten, der Medien,
des gedruckten Materials und des Lizenzvertrags). Sofern die
Software ein Update ist, muß jede Übertragung auch
alle vorhergehenden Versionen der Software umfassen.
9. Export
9.1 Der Export unserer Software in Nicht-EU-Länder
bedarf unserer schriftlichen Zustimmung, unabhängig davon,
dass der Kunde selbst verpflichtet ist, die gesetzlichen Ein-
und Ausfuhrbestimmungen zu beachten.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort ist Frankfurt.
10.2 Im Verkehr mit Kunden im Sinne des § 24 AGBG ist
Frankfurt als Gerichtsstand vereinbart, soweit die §§
38, 40 ZPO nicht entgegenstehen.
10.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich
ausgeschlossen.
11. Schlußbestimmungen
11.1 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam
oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw.
zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche
Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau
erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon
unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für
ergänzungsbedürftige Lücken.